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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Martin Scharnowski, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung AROUNDCARS / wirmachendeinereifen.de (nachfolgend „AROUNDCARS"), Tekkenhof 4a, 47495 Rheinberg, und seinen Kunden über den Verkauf von Reifen, Felgen und Zubehör sowie über Montage-, Wechsel- und Beratungsleistungen rund um Fahrzeugräder. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich nach Kundengruppe unterschieden wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AROUNDCARS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung auch für alle zukünftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierfür eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Vertragspartner, Kommunikationswege

Vertragspartner ist Martin Scharnowski, Inhaber von AROUNDCARS (Kontaktdaten siehe Impressum). Anfragen, Terminvereinbarungen und Auftragsbestätigungen können mündlich, telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder über das Kontaktformular der Website erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung auch über WhatsApp erfolgen kann; ergänzende Hinweise dazu enthält die Datenschutzerklärung.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website sowie mündliche, telefonische oder per WhatsApp übermittelte Angebote von AROUNDCARS sind freibleibend und stellen keine bindende Offerte, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn AROUNDCARS eine Bestellung, Terminanfrage oder einen Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt – etwa durch eine Terminbestätigung per WhatsApp, telefonisch oder vor Ort – oder wenn AROUNDCARS mit der Ausführung der Leistung tatsächlich beginnt.

4. Terminvereinbarung, Terminänderung, vorzeitige Ausführung

Terminanfragen über die Website oder WhatsApp sind zunächst unverbindliche Anfragen des Kunden. Ein Termin gilt erst als verbindlich vereinbart, wenn AROUNDCARS ihn ausdrücklich bestätigt. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um Absage möglichst mindestens 24 Stunden vorher gebeten, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen behält sich AROUNDCARS vor, künftige Terminanfragen des betreffenden Kunden abzulehnen.

Wünscht der Kunde, dass die Leistung bereits vor Ablauf einer nach Ziffer 15 gegebenenfalls bestehenden Widerrufsfrist ausgeführt wird (was beim Fahrzeugservice der Regelfall ist, da der Kunde in aller Regel am vereinbarten Termin selbst vor Ort ist), bestätigt AROUNDCARS den Termin unter ausdrücklichem Hinweis auf sein Widerrufsrecht und dessen Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung. Mit seiner Terminbestätigung bzw. spätestens mit der Freigabe zur Ausführung vor Ort erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis mit dem vorzeitigen Beginn der Leistung und bestätigt seine Kenntnis von den Folgen nach Ziffer 15.4.

5. Angaben zur Rad-/Reifengröße, Übereinstimmung mit der Zulassung

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Terminanfrage bzw. Bestellung erforderlichen Angaben zur gewünschten Rad- und Reifengröße vollständig und zutreffend zu übermitteln (z.B. per WhatsApp, E-Mail oder Kontaktformular). Die auf diesem Weg übermittelte Rad-/Reifengröße muss mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Kunden eingetragenen bzw. für das Fahrzeug zugelassenen Rad-/Reifengröße übereinstimmen. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist allein der Kunde verantwortlich; AROUNDCARS gleicht die übermittelten Angaben nicht mit der Zulassung des Fahrzeugs ab, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wird.

Stellt sich heraus, dass die vom Kunden angefragte und bereits bestellte Rad-/Reifengröße nicht der Zulassung des Fahrzeugs entspricht und der Auftrag deshalb nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, hat dies der Kunde zu vertreten, sofern die unzutreffenden Angaben nicht auf einem Fehler von AROUNDCARS beruhen. AROUNDCARS ist in diesem Fall berechtigt, für den mit der Rückabwicklung der bereits bestellten Ware verbundenen Aufwand eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass AROUNDCARS kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; AROUNDCARS bleibt es unbenommen, einen höheren, konkret nachgewiesenen Aufwand geltend zu machen.

6. Sonderausstattung und Eintragungen (Teilegutachten/ABE)

AROUNDCARS führt keine amtlichen Eintragungen (z.B. die Eintragung von Rädern oder Reifen in die Fahrzeugpapiere bei Sonder- oder Zubehörrädern ohne Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis) und keine damit verbundenen Prüfingenieur-, TÜV- oder DEKRA-Termine durch. Wünscht der Kunde die Montage von Rädern oder Reifen, die nicht der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs entsprechen oder ein Teilegutachten voraussetzen, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die erforderliche Eintragung bzw. Einzelabnahme bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle zu veranlassen. AROUNDCARS weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Fahrzeug mit nicht eingetragener, von der Zulassung abweichender Bereifung im öffentlichen Straßenverkehr nicht betrieben werden darf.

7. Leistungsumfang und Zusatz-/Mehrarbeiten

Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. der Absprache vor Ort. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten technisch sinnvoll oder notwendig sind (z.B. Feststellung von Vorschäden an Felgen oder Ventilen), informiert AROUNDCARS den Kunden hierüber unverzüglich. Zusätzliche Arbeiten, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen und mit Mehrkosten verbunden sind, werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt und berechnet, es sei denn, sie sind offenkundig geringfügig oder ein Zuwarten würde die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gefährden.

8. Flotten-Service (mobiler Vor-Ort-Wechsel) und Ersatzräder

Für Kunden mit Fahrzeugflotten bietet AROUNDCARS auf Wunsch einen mobilen Vor-Ort-Service an: Die Räder werden direkt beim Kunden – auf dem Betriebshof, dem Firmengelände oder an einem anderen vom Kunden benannten Ort außerhalb der Geschäftsräume von AROUNDCARS – gewechselt, damit das Fahrzeug nicht in die Werkstatt gebracht werden muss. Mit entsprechend ausgestattetem mobilen Equipment kann dieser Service grundsätzlich im Umkreis von bis zu 50 km um Rheinberg erbracht werden; eine Erbringung darüber hinaus steht im Ermessen von AROUNDCARS und bedarf einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.

Zur Überbrückung stellt AROUNDCARS dem Kunden im Rahmen des Flotten-Service aus eigenen Lagerbeständen Ersatzräder in gutem, unbeschädigtem Zustand (z.B. Stahlfelgen mit ausreichender Restprofiltiefe) im Tausch gegen die am Fahrzeug befindlichen Räder zur Verfügung, damit das Fahrzeug sofort weitergenutzt werden kann. Diese Ersatzräder bleiben Eigentum von AROUNDCARS. Der Kunde entscheidet, ob er die zur Verfügung gestellten Ersatzräder gegen gesonderte Berechnung übernehmen möchte, oder ob AROUNDCARS in einem zweiten Termin vor Ort die eigenen, fertiggestellten Räder des Kunden gegen die Ersatzräder zurücktauscht.

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Ersatzräder pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß im normalen Fahrbetrieb zu nutzen. Schäden an den Ersatzrädern von AROUNDCARS, die während der Überlassung an den Kunden entstehen, hat der Kunde zu ersetzen bzw. werden ihm in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Beschädigung nicht zu vertreten hat.

9. Reifenalter und Lagerware

AROUNDCARS behält sich vor, im Rahmen der handelsüblichen Praxis auch ordnungsgemäß gelagerte Neureifen aus dem Vorjahr bzw. mit längerer Lagerzeit zu verkaufen, ohne den Kunden hierauf gesondert hinzuweisen. Nach ständiger Handelspraxis gelten sachgerecht gelagerte Reifen bis zu einem Alter von drei Jahren ab Herstellungsdatum als Neuware; ihre Gebrauchseigenschaften und die gesetzliche Gewährleistung werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Wünscht der Kunde ausdrücklich Reifen bis zu einem bestimmten Herstellungsdatum, ist dies bei der Auftragserteilung gesondert mitzuteilen; AROUNDCARS bemüht sich in diesem Fall im Rahmen der Verfügbarkeit um entsprechende Ware, kann dies jedoch nicht garantieren.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise bzw. das individuell vereinbarte Angebot, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Zahlungsmittel akzeptiert AROUNDCARS – je nach Absprache und den auf der Website unter „Zahlungsmöglichkeiten" genannten Optionen – Barzahlung, EC-/Kreditkarte, PayPal, Apple Pay sowie Überweisung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Zahlung bei Abholung des Fahrzeugs bzw. unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung fällig. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann AROUNDCARS Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht AROUNDCARS ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug sowie an eingebauten oder zur Montage bereitgestellten Teilen zu (§ 647 BGB).

11. Mitwirkungspflichten des Kunden; Nachziehen der Radbefestigung

Der Kunde stellt das Fahrzeug pünktlich zum vereinbarten Termin in einem für die Auftragsdurchführung geeigneten Zustand bereit und macht vollständige und zutreffende Angaben (z.B. zu Reifengröße, Fahrzeugmodell, bekannten Vorschäden oder Besonderheiten). Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlerhaften oder fehlenden Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von AROUNDCARS und können gesondert berechnet werden. Der Kunde entfernt vor Übergabe des Fahrzeugs persönliche Wertgegenstände; für in das Fahrzeug eingebrachte Gegenstände übernimmt AROUNDCARS keine Haftung, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung von AROUNDCARS beruht.

Nach der Montage von Rädern kann es system- und setzungsbedingt dazu kommen, dass sich die Vorspannung der Radbefestigung (Radmuttern/-schrauben) im Fahrbetrieb geringfügig verändert. AROUNDCARS weist den Kunden bei Übergabe des Fahrzeugs daher ausdrücklich darauf hin, dass die Radmuttern/-schrauben nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km eigenständig nachzuziehen bzw. nachziehen zu lassen sind. Der Kunde ist für die rechtzeitige Wahrnehmung dieses Nachziehens selbst verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, haftet AROUNDCARS nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich die Radbefestigung infolge des unterlassenen Nachziehens gelockert hat. Die Haftung von AROUNDCARS für Schäden, die auf einer von AROUNDCARS zu vertretenden fehlerhaften Erstmontage beruhen, sowie die Haftung nach Ziffer 14 bleiben hiervon unberührt.

12. Übergabe, Abholung, Standgebühr

Nach Fertigstellung der Leistung wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert (regelmäßig per WhatsApp, Telefon oder persönlich). Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach dieser Information abgeholt, ist AROUNDCARS berechtigt, für die Dauer der weiteren Standzeit eine angemessene Standgebühr zu berechnen; hierauf wird der Kunde bei der Benachrichtigung über die Abholbereitschaft hingewiesen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Annahmeverzug, bleiben unberührt.

13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei neu gelieferter Ware (Reifen, Felgen, Zubehör) beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe an den Kunden; ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt sie ein Jahr. Zeigt sich ein Mangel, hat AROUNDCARS zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, bevor der Kunde weitergehende Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend macht. Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Behandlung, normalem Verschleiß, Schäden durch äußere Einwirkung nach Übergabe oder auf Eingriffen Dritter nach Übergabe beruht. Mängel sind AROUNDCARS unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, damit eine Prüfung und Nacherfüllung zeitnah erfolgen kann.

14. Haftung

AROUNDCARS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AROUNDCARS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AROUNDCARS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet AROUNDCARS auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

15. Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen (nur für Verbraucher)

Schließt AROUNDCARS mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel ab – also über Website, WhatsApp, Telefon oder E-Mail, ohne dass zuvor ein persönliches Gespräch in der Werkstatt stattgefunden hat –, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zustehen. Es gilt Folgendes:

15.1 Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie AROUNDCARS (Martin Scharnowski, Tekkenhof 4a, 47495 Rheinberg, Telefon: +49 2843 9143461, E-Mail: mail@aroundcars.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, WhatsApp-Nachricht, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in Ziffer 15.5 bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

15.2 Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

15.3 Ausschluss des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn AROUNDCARS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch AROUNDCARS verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Dies ist beim klassischen Ablauf – Terminvereinbarung online/telefonisch, Ausführung der Reifen-/Felgenarbeiten dann am vereinbarten Termin in Anwesenheit des Kunden – der Regelfall, sofern der Kunde die vorzeitige Ausführung wie in Ziffer 4 beschrieben ausdrücklich gewünscht und bestätigt hat.

15.4 Erlöschen des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn AROUNDCARS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

15.5 Muster-Widerrufsformular. (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: AROUNDCARS, Martin Scharnowski, Tekkenhof 4a, 47495 Rheinberg, E-Mail: mail@aroundcars.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware (z.B. Reifen, Felgen, Zubehör) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von AROUNDCARS.

17. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung findest du in unserer Datenschutzerklärung.

18. Änderung dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (z.B. per WhatsApp oder E-Mail) mitgeteilt und wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die Bedeutung des Schweigens wird bei der Mitteilung gesondert hingewiesen. Für bereits erteilte Aufträge gelten die AGB in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von AROUNDCARS in Rheinberg; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen unverändert. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026

AROUNDCARS

Räder, Reifen & Felgen in Rheinberg – persönlich statt Massenabfertigung.

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